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GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Ingenieurbüro Klassische Ingenieurbüros Andere Formen des Ingenieurbüros Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Leiharbeit, Mitarbeiterüberlassung oder Personalleasing Deutsche Ingenieurbüros Österreichische Ingenieurbüros Ingenieurbüros in der Schweiz Navigationsmenü aus Ludwigshafen am Rhein

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Ein Ingenieurbüro oder Technisches Büro ist ein Dienstleistungsunternehmen, das auf Planung, Consulting, Projektmanagement oder Projektrealisierung im technischen/ingenieurwissenschaftlichen Bereich spezialisiert ist.

Inhaltsverzeichnis

1 Klassische Ingenieurbüros
2 Andere Formen des Ingenieurbüros
3 Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Leiharbeit, Mitarbeiterüberlassung oder Personalleasing
4 Deutsche Ingenieurbüros
5 Österreichische Ingenieurbüros
6 Ingenieurbüros in der Schweiz
7 Siehe auch
8 Weblinks
9 Einzelnachweise

Klassische Ingenieurbüros

Klassische Ingenieurbüros findet man vorrangig im Bereich des Bauingenieurwesens. In diesem Bereich beschäftigen sich zahlreiche Büros mit den unterschiedlichen Disziplinen des Bauens. Hierzu zählt beispielsweise die Tragwerksplanung und Baustatik. Daneben spezialisieren sich Firmen auf Sondergebiete wie Geotechnik und Spezialtiefbau, technische Gebäudeausrüstung oder Brandschutzplanung. Hauptmerkmal eines Ingenieurbüros ist es, dass es sich in der Regel nur mit der Planung, also theoretischen Umsetzung, der Bauleistung befasst. Hierzu zählt das Erstellen von statischen Berechnungen und Konstruktionsplänen. Das Ausführen der Bauleistungen fällt in den Bereich der Bauindustrie beziehungsweise des Baugewerbes. Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen Bauingenieur und Architekten existieren zahlreiche Hybridbüros welche eine Schnittmenge aus Architekturbüro und Ingenieurbüro bilden.

Andere Formen des Ingenieurbüros

Eine speziellere Form des Ingenieurbüros ist das Software-Ingenieurbüro. Dieses ist auf den technischen Bereich “Software” (Spezialgebiet der Informatik) fokussiert.

Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit, Leiharbeit, Mitarbeiterüberlassung oder Personalleasing

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In Deutschland sind einige sogenannte Ingenieurbüros berechtigt, ihre Mitarbeiter, in der Regel technische Zeichner, Techniker und Ingenieure im Rahmen der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung bei wechselnden Kunden zu verleihen. Alternativ werden auch Projekte in der Form eines Werkvertrags bearbeitet. Bekannte Personaldienstleister in Deutschland sind beispielsweise Ferchau Engineering, Bertrandt, Goetzfried, Hays, top itservices, Personality-IT, Harvey-Nash. Dieses Verfahren steht allerdings in der Kritik mittelstandsfeindlich zu sein, da die Ressourcen oftmals nur zur Bedienung kurzfristiger Personalengpässe der Großindustrie genutzt werden. Der innovative Mittelstand und kleine Ingenieurbüros verlieren so an Marktbedeutung.

Deutsche Ingenieurbüros

Der Begriff Ingenieur ist in Deutschland mit seinen Varianten, insbesondere einschließlich Engineer, durch Ländergesetze geschützt (siehe hierzu Ingenieur: Berufsbezeichnung), weshalb einem dahingehend benannten Büro ein Ingenieur geschäftsführend vorstehen muss. Zuständig sind die Ingenieurkammern der Länder.

Österreichische Ingenieurbüros

In Österreich handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe mit der genauen Bezeichnung Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure).

Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung sind:
Erfolgreicher Hochschulabschluss einer entsprechenden Studienrichtung und eine mindestens dreijährige fachliche Tätigkeit im betreffenden Fachgebiet oder einen erfolgreichen Abschluss einer entsprechenden berufsbildenden höheren technischen (HTL) oder höheren forstwirtschaftlichen Lehranstalt (HFL) und eine sechsjährige fachliche Tätigkeit, sowie Ingenieurdiplom oder Ingenieurtitel in allen Fällen. Zusätzlich muss eine spezielle und umfangreiche schriftliche und mündliche Befähigungsprüfung abgelegt werden.

Der Gewerbeumfang Ingenieurbüros umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten.

Ingenieurbüros sind im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.[1][2][3]

Ingenieurbüros in der Schweiz

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Siehe auch

Studentisches Ingenieurbüro

Weblinks

Wiktionary: Ingenieurbüro Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

↑ Gewerbeordnung 1994 idgF (österreichisches Bundesgesetz)

↑ BGBl. I Nr. 42/2008: Änderung der Gewerbeordnung 1994

↑ BGBl. II Nr. 89/2003: Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe Technische Büros – Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) (Technische Büros/Ingenieurbüros-Zugangsvoraussetzungs-Verordnung)

Normdaten (Sachbegriff): GND: 4130816-5 (OGND, AKS)

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